Regelwerk · Stand 12.10.2026

Regulatorischer Stand Netzgebühr 2027

Die konkrete Tarifhöhe für Netz Oberösterreich ist noch offen. Die technische Richtung ist aber klar genug, um Peak-Shaving vorzubereiten.

Was als gesichert gilt

15-Minuten-Monatsmaximum — fixe Intervalle

Der Begutachtungsentwurf zur SNE-G-V nennt als Basis den höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswert. Gemessen wird in fixen 15-Minuten-Blöcken (00:00–00:15, 00:15–00:30 … 96 pro Tag) — nicht gleitend/rollierend. Es zählt nur der eine höchste Wert im Kalendermonat.

Vom Netzbetreiber bestätigt

Die Netz Oberösterreich GmbH beschreibt in ihren FAQ denselben Weg: „durchschnittliche Leistung für jede Viertelstunde des Tages“, davon der höchste gemessene 15-Minuten-Mittelwert des Monats, der ins Abrechnungssystem übernommen wird. Das Leistungsregister wird mit Monatsbeginn zurückgesetzt. Die Auslesung läuft seit 24.06.2026 verpflichtend, fließt aber noch in keine Tarifierung ein. Eine Angabe zum Mischungsverhältnis nennt die FAQ inzwischen mit 50 % Leistung / 50 % Volumen (früher 40 % / 60 %) — weiterhin nur eine unverbindliche Annahme und keine Kalkulationsbasis.

Wie der Wert gebildet wird

Pro Block wird der Wirkleistungsmittelwert berechnet: Viertelstunden-Wirkenergie (kWh) × 4 = kW. Belegt durch IMA-V 2026 („maximale kalendermonatliche Wirkleistungsmittelwerte des 15-Minuten-Intervalls je Richtung“) und ElWG (BGBl. I Nr. 91/2025).

Folge für die Regelung

Kurze Messlatenz ist egal: 11 kW für 2 s = nur 0,024 kW im Viertelstundenwert. Kritisch ist nur eine Last, die mehrere Minuten innerhalb eines Blocks zu hoch läuft (z. B. Sauna 9 kW + Wallbox 11 kW für 5 min → 12,67 kW). Der Kernschutz ist Freigabe-/Sperrlogik, nicht Subsekunden-Messung.

10-kW-Stufe auf Netzebene 7

Für NE7 sieht der Entwurf einen Leistungspreis bis einschließlich 10 kW und einen gesonderten Preis für den darüberliegenden Anteil vor.

Mindestbemessung

Mindestens 20 % der vertraglich vereinbarten netzwirksamen Leistung, jedenfalls mindestens 2 kW.

Bestandsanschlüsse

Für vor 1.1.2027 errichtete Entnahme-Netzanschlusspunkte gilt laut Entwurf grundsätzlich 10 kW als vereinbart, außer es war bereits höher vereinbart.

Flexible Entnahme (Struktur steht im Entwurf)

Auf Netzebene 7 muss der Netzbetreiber auf Kundenwunsch eine flexible Entnahme vereinbaren — auch ohne Kapazitätsmangel: bis zu zwei Zeiträume von je 4 h pro Tag (dynamisch bis 6 Uhr des Vortags oder statisch), um bis zu 100 %, grundsätzlich auf 10 Jahre. Der flexible Anteil zählt nicht zur Mindestbemessung.

Eigenen Leistungswert prüfen

Der laufende Monatswert liegt im Zählerregister 1.6.0 und erscheint nicht in der Standardanzeige des Smart Meters. Die erweiterte Displayanzeige kann telefonisch bei der Netz-OÖ-Hotline +43 5 9070 freigeschaltet werden; danach ist der Wert über die rote Taste am Zähler abrufbar. Eine Freischaltung über das Kundenportal ist erst für Sommer 2027 geplant. Zusätzlich sind die Viertelstundenwerte im eService-Portal nach Zustimmung zur Auslesung als xls abrufbar.

Noch offen

  • Konkrete Netz-OÖ-Preise in €/kW/Monat.
  • Endgültige Tarifverordnung SNE-T-V.
  • Erlass der SNE-G-V selbst (Zeitplan laut Entwurf: bis Oktober 2026).
  • Eigener Monatswert noch nicht gegengelesen — erweiterte Displayanzeige am Zähler noch nicht freigeschaltet.
  • Ob es Zusatzdetails/Übergangsregeln gibt, die im Entwurf noch nicht final sind.
  • Ob die vertragliche Entnahmeleistung bei 11 kW oder inzwischen 15 kW liegt.
  • Flexible Entnahme: prozentuelle Abschläge je Netzebene und Überschreitungszuschlag (erst mit der Tarifverordnung).

Arbeitsannahme für die Technik

Technisches Ziel bleibt: Monatspeak möglichst unter 10 kW halten. Wenn die finalen €/kW-Werte teuer genug sind, kann ein niedrigeres Komfortziel sinnvoll sein. Für die Regelung nicht direkt an 10,0 kW fahren, sondern mit Sicherheitsabstand und Prognose arbeiten.

Quellenstand

  • E-Control Begutachtungsentwurf SNE-G-V, V SNE 01/26.
  • E-Control: aktuelle Begutachtungsentwürfe und Stellungnahmen.
  • RIS: keine Kundmachung der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung — Stand 12.10.2026 auch nicht unter „Verordnungen zu Strom“; RIS-OGD-Suche (BrKons) und Bundesgesetzblatt (BgblAuth) ebenfalls ohne Treffer.
  • SNE-G-V-Entwurf V SNE 01/26: § 10 (flexible Entnahme) und § 6 Abs. 4 (Mindestbemessung).
  • WKO: Begutachtungen Energie (zuletzt geprüft 21.09.2026) — SNE-G-V ohne Kundmachungsvermerk.
  • Netz Oberösterreich: Hinweise zu ElWG/SNE-V und Smart-Meter-Viertelstundenwerten.
  • Netz Oberösterreich FAQ „Leistungsabhängiges Netzentgelt“ (abgefragt 12.10.2026): Messdefinition, monatliches Zurücksetzen des Leistungsregisters, verpflichtende Auslesung ab 24.06.2026, Zählerregister 1.6.0, Aktivierung der erweiterten Displayanzeige über die Hotline, Mischungsverhältnis jetzt 50 % / 50 % (früher 40 % / 60 %).
  • E-Control: „Verordnungen zu Strom“ (abgefragt 28.09.2026) — SNE-G-V und SNE-T-V nicht erlassen.
  • E-Control: Gewerbe-Newsletter 3/2026, Pressebereich und Positionspapier „Tarife 2.1“ (geprüft 28.09.2026) — kein Erlass der SNE-GV erwähnt, weiterhin nur der Begutachtungsentwurf.
  • ElWG (BGBl. I Nr. 91/2025): höchster monatlicher Viertelstundenleistungswert muss gemessen, ausgelesen und übermittelt werden.
  • IMA-V 2026 (Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung, in Kraft 15.07.2026): „maximale kalendermonatliche Wirkleistungsmittelwerte des 15-Minuten-Intervalls je Richtung“.